Gebäudeversorgung (GGV) oder echter Mieterstrom?
Die Novelle des Solarpakets I hat die GGV eingeführt. Doch welches Modell passt besser zu Ihrem Gebäude?
Die neue Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) löst viele Probleme des alten Mieterstrommodells. Aber sie ist nicht immer die bessere Wahl.
Echter Mieterstrom (§ 42a EnWG)
Beim echten Mieterstrom werden Sie (oder Ihr Dienstleister) zum Energieversorger. Sie liefern dem Mieter ein Komplettpaket aus Solarstrom vom Dach und Reststrom aus dem Netz. Vorteile:
- Mieterstromzuschlag (rund 2,5 ct/kWh Förderung)
- Höchste Rendite bei Vollausbau
- Alles aus einer Hand für den Mieter
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG)
Hierbei wird nur der Solarstrom prozentual an die teilnehmenden Mieter aufgeteilt. Für den Reststrom behält der Mieter seinen eigenen, klassischen Stromvertrag bei den Stadtwerken. Vorteile:
- Keine Versorgerpflichten: Sie müssen keinen Reststrom einkaufen.
- Kein bürokratischer Aufwand mit Kündigungen von Alt-Verträgen. Nachteil: Kein staatlicher Mieterstromzuschlag aus dem EEG.
Fazit
Für Projekte unter 10 Wohneinheiten ist die GGV oft die stressfreiere Variante. Ab 10 WE oder bei Einsatz eines Contractors (wie enTena oder Polarstern) ist der echte Mieterstrom aufgrund der Förderungen finanziell attraktiver.
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