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Mieterstromzuschlag & Förderung

Wie Sie vom Staat durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bares Geld für den Stromverkauf erhalten. (Stand 2026)

Der Ablauf der Förderung

  • 1. Der Mieterstromzuschlag (2025/2026)

    Sobald Sie Solarstrom vom Dach an Ihre Mieter verkaufen, erhalten Sie zusätzlich zum Strompreis, den der Mieter zahlt, von der Bundesnetzagentur den "Mieterstromzuschlag". Er beträgt bei PV-Anlagen bis 10 kWp ca. 2,59 ct/kWh, bis 40 kWp ca. 2,41 ct/kWh und bis 100 kWp noch 1,62 ct/kWh.

  • 2. Spezieller Liefer-Zuschlag

    Das Solarpaket I hat eine neue Bonusregelung eingebaut, falls in dem Quartier auch gewerbliche Mieter aktiv sind. Die alte Grenze, die auf % Wohnanteil basierte, wurde abgeschafft.

Vorsicht bei Förderung: Batterie & Steuern

Wichtig zu wissen: Seit 2024 ist der Erwerb von PV-Anlagen und zugehörigen Batteriespeichern von der Mehrwertsteuer befreit (Nullsteuersatz, 0% MwSt.).

  • Dies gilt nur für Anlagenbetreiber in der Regelsteuer oder für Kleinunternehmer! (Ausnahme, wenn Anlage unter §12 UStG fällt)
  • Wenn der Strom über die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung geliefert wird (GGV), fällt *kein* gesetzlicher Mieterstromzuschlag vom Netzbetreiber an!

FAQ zum Thema Förderung

Wie melde ich die Förderung an?

Die PV-Anlage muss im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur angemeldet weden und vom Netzbetreiber technisch abgenommen sein.

Bleibt die Förderung so hoch?

Das EEG regelt eine schrittweise Degression. Die Vergütungen sinken halbjährig. Es gilt immer der Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Sobald die Anlage am Netz ist, gilt ihr Fördersatz gesichert für volle 20 Jahre!

Gibt es regionale Förderungen?

Ja! Einige Bundesländer (wie Bayern oder BW) sowie Städte (z.B. München oder Berlin mit SolarPLUS) haben zusätzliche Förderbudgets. Ein guter Dienstleister prüft das für Sie automatisch, um den Business Case zu optimieren.