Rechtliche Vorgaben im Mieterstrom
Vertragslaufzeiten, Preisdeckel und EVU-Pflichten. Was Sie rechtlich beachten müssen (Stand 2026).
Die 3 wichtigsten Regeln
1. Der Preisdeckel (90%-Regelung)
Um Mieterstrom anbieten zu dürfen, muss der Stromtarif für den Mieter stets mindestens 10% unter dem Tarif des lokalen Grundversorgers liegen. In der Praxis sparen Mieter oft 15-20%.
2. Die Kopplungsverbote
Der Mieterstromvertrag darf nicht zwingend an den Mietvertrag gekoppelt sein. Der Mieter hat jederzeit die freie Wahl seines Stromversorgers.
3. Kündigungsfristen
Bei Einzug darf der erste Vertrag maximal für 1 Jahr geschlossen werden. Danach ist er monatlich kündbar. Bei Auszug endet der Stromvertrag automatisch.
Die Krux: Betreiber- & EVU-Pflichten
Wenn Sie als WEG oder Vermieter selbst Mieterstrom betreiben, gelten Sie als Energieversorgungsunternehmen (EVU). Sie müssen:
- Den Strom steuerlich abrechnen inkl. Meldung beim Hauptzollamt
- Das Anlagenregister (MaStR) pflegen
- Transparente Stromrechnungen exakt nach Gesetzgebung erstellen
- Für eine ununterbrochene Stromversorgung garantieren (Reststrom)
Daher empfehlen wir fast immer ein Contracting-Modell, bei dem der Dienstleister all diese Pflichten übernimmt.
FAQ zum Thema Recht
Gilt für GGV das gleiche?
Nein. Die Besonderheit der neuen Gebäudeversorgung nach §42b EnWG ist, dass die meisten EVU-Pflichten entfallen, weil der Mieter seinen Reststromvertrag bei einem beliebigen Versorger behält. Allerdings entfällt dort auch der staatliche Mieterstromzuschlag.
Darf ich den Mieterstrom-Tarif anpassen?
Ja, nach den allgemeinen AGB und BGB Vorgaben der Energieversorgungsverträge. Er muss aber immer unter der 90% Marke des Grundversorgers bleiben.
Müssen alle Mieter mitmachen?
Nein. Alle Modelle beruhen auf Freiwilligkeit der Mieter. Ab etwa 30-40% Beteiligungsquote rechnet sich ein Projekt jedoch meist in kürzester Zeit.
Haftet der Vermieter bei Stromausfällen?
Nein. Das allgemeine Netz sowie die Zählerinfrastruktur obliegt weiterhin dem Messstellenbetreiber und dem örtlichen Netzbetreiber. Der Vermieter liefert lediglich produzierten Strom virtuell zu.